Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsver-gütungsgesetz (RVG) oder u.U. auch aus einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung.
Für die erste mündliche Beratung berechne ich - je nach Dauer und Umfang - eine Pauschalgebühr in Höhe von höchstens 190,- Euro (zzgl. Auslagen und MwSt.) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung oder Anspruch auf Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe? Sprechen Sie mich bitte bei Mandatserteilung an, damit ich Sie von unnötigen Kosten freihalten kann.
Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Termin vereinbaren? Rufen Sie mich an unter +49 2132 58 111 13 oder nutzen Sie mein Kontaktformular.