Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht (Scheidung/Trennung – Unterhaltsrecht – Kindschaftsrecht – Sorgerecht - Zugewinn), Forderungseinzug & Inkasso, Grundstücksrecht & Immobilienrecht, Kaufrecht, Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht, Reiserecht, Verkehrsunfallrecht.
Das Allgemeine Zivilrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen. In erster Linie ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Zivilrecht begegnet Ihnen tagtäglich, sei es bei Anschaffungen des täglichen Bedarfs oder bei Entscheidungen wie dem Kauf eines Kraftfahrzeugs oder einer Immobilie. Ich berate und unterstütze Sie gerne bei Ihren anstehenden Entscheidungen oder gegebenen Problemen im Zusammenhang mit zum Beispiel
Frühzeitiges Handeln ist geboten, unter anderem wegen der engen Fristen, die es im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen (wie Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, Abfindung etc.) zu wahren gilt. Dabei muss man wissen, dass eine Abfindung nicht automatisch gezahlt wird, sondern verhandelt werden muss, wenn eine unwirksame Kündigung im Streit steht, das Arbeitsverhältnis aber gleichwohl beendet werden soll.
Das Familienrecht ist als ein sensibeles Rechtsgebiet geprägt von Emotionen, die mit einer Trennung/Scheidung einhergehen und häufig die sachliche Auseinandersetzung und eine einvernehmliche Lösung der anstehenden Fragen mit dem Ex-Partner verhindern oder verklären können.
Der zu leistende Unterhalt gegenüber gemeinschaftlichen Kindern und dem Ehegatten müssen unmittelbar mit der Trennung schnell geklärt werden.
Auch der weitere Umgang mit gemeinschaftlichen Kindern ist mehr und mehr Thema der ersten familienrechtlichen Beratung.
Frühzeitige Beratung ist zudem auch in der güterrechtlichen Auseinandersetzung gefragt. Ziel sollte es sein, eine einvernehmliche Regelung der anstehenden Probleme zu finden, um eine Lebenspartnerschaft, die häufig viele Jahre bestanden hat, angemessen und fair zu beenden und keine exorbitant hohen Kosten entstehen zu lassen.
Ich bin sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite für Sie tätig.
Als Mieter von Wohnraum stehen Ihnen gesetzliche Schutzrechte (Mängelrügen, Mietminderung, Schadenersatz) zu, die es gilt einzufordern und durchzusetzen. Regelmäßig handelt es sich bei Wohnraummietverträgen um Formularmietverträge, die Klauseln enthalten, die es gilt, auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Als Vermieter sind Sie zunehmend Mietnomaden ausgesetzt, die schwer und teils mit langer Vorlaufzeit zur Räumung gezwungen werden müssen. Der Schutz des Mietrechts steht auch diesen Mietern ungeteilt zu, die ihre Rechte meist nur zu gut kennen und dadurch die Durchsetzung Ihrer berechtigten Miet- und Herausgabeansprüche erschweren können. Schnelles und effektives Handeln ist hier gefragt.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich sofort juristischen Rat einzuholen, um später nicht auf entstandenen Reparatur- oder Mietwagenkosten sitzen zu bleiben. Zu sehr sind die Versicherungen darauf aus, dem Geschädigten nicht nur eine nicht realistische Mithaftung, sondern auch unrealistische Reparatur- und Mietwagenkosten entgegen zu halten.
Ohne fachlich versierte, d.h. anwaltliche Betreuung bleiben Unfallgeschädigte hier oft genug auf der Strecke.